Warum ich keine private Hundebetreuung in meinem Haushalt mehr anbiete

25.11.2025

Viele von euch erinnern sich: Früher habe ich Hunde bei mir zuhause zur Tages- oder Urlaubsbetreuung aufgenommen. Das war lange problemlos möglich – bis sich die tierschutzrechtliche und gewerberechtliche Situation in Österreich geändert hat.

Seit dieser Gesetzesänderung ist die gewerbliche Betreuung fremder Hunde im privaten Haushalt nicht mehr zulässig, es sei denn, man erfüllt umfangreiche bauliche und hygienische Anforderungen, die faktisch nur Tierpensionen leisten können.

Damit ihr versteht, warum ich diese Form der Betreuung nicht mehr anbieten darf, habe ich die wichtigsten Punkte hier für euch zusammengefasst.

1. Gesetzliche Grundlage: Tierschutzgesetz (§ 29 TSchG)

Das österreichische Tierschutzgesetz regelt klar, dass das Betreiben einer Tierpension, eines Tierheims oder ähnlicher Einrichtungen eine behördliche Bewilligung erfordert. Gewerbliche Betreuung fremder Hunde fällt darunter.
➜ Quelle: Bundesgesetz über den Schutz der Tiere – § 29 TSchG

Sobald man also einen fremden Hund gewerblich in seinem Haushalt betreut, gilt das nicht mehr als private Tierhaltung, sondern als Tierpension – mit allen dazugehörigen Vorschriften.

2. Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung: Strenge bauliche & hygienische Anforderungen

In der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung (TSch-SV) ist definiert, welche Anforderungen für die gewerbliche Tierhaltung gelten. Dazu gehören unter anderem:

  • getrennte Räumlichkeiten, die nicht privat genutzt werden

  • desinfizierbare Böden und Wände

  • keine Polstermöbel

  • eigenes Hygienekonzept

  • getrennter Auslauf oder Zwinger

  • Dokumentationspflicht

  • eigener Eingang für den Tierbetrieb

Diese Vorgaben sind für private Haushalte praktisch nicht umsetzbar.
Quelle: Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung

3. Offizielle WKO-Aussage: Betreuung im privaten Haushalt ist nicht mehr erlaubt

Die Wirtschaftskammer Österreich bestätigt es ausdrücklich:

"Das Verbringen des Tieres und die Verwahrung in den Räumlichkeiten der Tiersitter ist NICHT gestattet, sofern diese nicht auch Betreiber einer Tierpension sind und die dafür behördlich genehmigten Räumlichkeiten besitzen."

Das bedeutet konkret:

  • Ein Hund darf nicht in den normalen Wohnräumen betreut werden.

  • Der Betrieb muss baulich getrennt, kontrollierbar und bewilligt sein.

  • Der eigene Hund darf diese Räume nicht nutzen.

Damit ist die klassische "Betreuung bei mir zuhause" rechtlich nicht mehr möglich, außer man baut im Wohnhaus eine eigene vollwertige Tierpension.

4. Was bedeutet das für mich – und für euch?

Ich habe diese Form der Betreuung viele Jahre mit großer Freude angeboten.
Doch um weiterhin rechtskonform zu arbeiten, müsste ich:

  • einen völlig separaten, nicht privat genutzten Tierpensions-Trakt errichten,

  • alles umbauen (keine privaten Möbel, alles desinfizierbar),

  • zusätzlichen Eingang und abgegrenzten Auslauf schaffen,

  • amtstierärztliche Kontrollen & Bewilligungen absolvieren.

Das ist für einen kleinen privaten Betrieb unmöglich oder wirtschaftlich völlig unsinnig.

5. Welche Betreuung ist weiterhin erlaubt?

Erlaubt sind weiterhin:

  • Mobile Hundebetreuung (Gassiservice)

  • Gassiservice

  • Training, Kurse & Workshops

  • Betreuung des Hundes im Haushalt des Besitzers

Nur die gewerbliche Betreuung bei mir zuhause ist ausgeschlossen.

ALSO:

Ich biete die Betreuung im eigenen Haushalt nicht deshalb nicht an, weil ich nicht will
sondern weil es gesetzlich verboten ist, solange man nicht eine komplette, bewilligte Tierpension betreibt mit allen dafür notwendigen Auflagen.

Alle meine anderen Angebote können natürlich weiterhin genutzt werden.

Wenn du noch Fragen dazu hast schreib mir gerne eine e-mail.

Hinweis / Haftungsausschluss:

Die Inhalte dieses Blogs werden mit größter Sorgfalt erstellt und basieren auf persönlicher Erfahrung, fachlicher Ausbildung und Beobachtung. Sie dienen der allgemeinen Information rund um Tierhaltung, Verhalten, Betreuung und rechtliche Rahmenbedingungen.

Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung, keine tierärztliche oder therapeutische Beratung dar und ersetzen keine individuelle Fachauskunft. Alle Informationen sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Für Schäden, die durch eigenständige Umsetzung oder fehlerhafte Interpretation der Inhalte entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Bei gesundheitlichen Problemen oder Verhaltensauffälligkeiten deines Tieres wende dich bitte an eine tierschutzqualifizierte Hundetrainerin oder Tierärztin. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten kontaktiere bitte eine Rechtsanwältin oder die zuständige Behörde.

Kontakt

📧 Kontaktformular

Rechtliches

Impressum

Datenschutz

Folge mir

🌿 Facebook

📺 YouTube

🌿 Du interessierst dich auch für Kräuterwanderungen, Natur und Selbstversorgung?

👉 Mehr erfahren
© 2025 Erleben im Freiraum – Alle Rechte vorbehalten.
Erstellen Sie Ihre Webseite gratis!