Leinenpflicht in Niederösterreich
Damit du und dein Vierbeiner sicher unterwegs seid, findest du hier eine kompakte Übersicht zu den Regeln in unserer Region.

Kurz & klar
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Im Ortsgebiet: Hunde müssen an der Leine geführt werden.
Für Hunde mit auffälligem Verhalten oder erhöhtem Gefährdungspotenzial gilt: Leine und Maulkorb sind Pflicht. -
Außerhalb geschlossener Ortschaften: Kein allgemeiner Leinenzwang, aber es gilt die Sorgfaltspflicht – dein Hund darf niemanden gefährden oder belästigen. Gemeinden können zusätzlich Hundesicherungszonen (Leine/Maulkorb) festlegen, die beschildert sind.
Was bedeutet "öffentlicher Ort im Ortsbereich"?
Ein öffentlicher Ort ist jeder Platz, der allgemein zugänglich ist.
Als "Ortsbereich" gilt der zusammenhängend bebaute Teil einer Ortschaft – also das, was man landläufig als "geschlossene Ortschaft" bezeichnet.
Das heißt konkret:
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Leinenpflicht gilt:
auf Gehsteigen, Straßen, Plätzen, in Parks, auf Wegen innerhalb von Siedlungen oder an deren Rand, solange noch Häuser oder bebaute Strukturen vorhanden sind. -
Keine automatische Pflicht:
auf Feld-, Wald- und Wanderwegen außerhalb der geschlossenen Bebauung (meist hinter der Ortstafel).
Trotzdem gilt auch hier: kein Jagd-, Hetz- oder Bedrängungsverhalten gegenüber Menschen, Tieren oder Wild. -
Gemeindliche Sonderzonen:
Gemeinden dürfen Hundesicherungszonen auch im Freiland einrichten – diese sind stets beschildert.
Zuständigkeiten
Hundehaltung ist in Österreich Landessache.
Für Niederösterreich gelten die Regelungen des NÖ Hundehaltegesetzes.
Die Gemeinden dürfen ergänzende Verordnungen für Hundesicherungszonen oder Abgaben erlassen.
Besondere Bereiche
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Einkaufszentren und in gemeinsam genutzten Hausflächen gilt Leinen- und meist auch Maulkorbpflicht.
Verkehrsunternehmen und Hausordnungen dürfen zusätzliche Regeln festlegen.
Was passiert bei Verstößen?
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, begeht eine Verwaltungsübertretung.
Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft, kontrolliert wird durch Gemeinde oder Polizei.
Das sollte bei jedem Spaziergang dabei sein
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Stabile Leine
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Hundemarke, Versicherungsnachweis, ggf. NÖ-Hundepass
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Kotbeutel – Mitnahme und Entsorgung sind Pflicht!
Die vollständige Fassung des Niederösterreichischen Hundehaltegesetzes findest du auf der Website des Landes Niederösterreich.
🔗 Zum NÖ HundehaltegesetzDie Inhalte dieses Blogs werden mit größter Sorgfalt erstellt und basieren auf persönlicher Erfahrung, fachlicher Ausbildung und Beobachtung. Sie dienen der allgemeinen Information rund um Tierhaltung, Verhalten, Betreuung und rechtliche Rahmenbedingungen.
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Bei gesundheitlichen Problemen oder Verhaltensauffälligkeiten deines Tieres wende dich bitte an eine tierschutzqualifizierte Hundetrainerin oder Tierärztin. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten kontaktiere bitte eine Rechtsanwältin oder die zuständige Behörde.
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